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Rechtsanwalt Philip Haferkamp

Beruflicher Werdegang

Philip Haferkamp ist ein deutscher Jurist mit vielfältiger Berufserfahrung in verschiedenen Rechtsbereichen. Seine Karriere umfasst Stationen in der öffentlichen Verwaltung, der Industrie sowie in der Rechtsberatung.

  • Landesverwaltung Baden-Württemberg: Seit Januar 2020 bekleidet Haferkamp die Position des Datenschutzbeauftragten bei der Landesverwaltung Baden-Württemberg in Stuttgart.
  • Syntegon Technology GmbH: Von Mai 2019 bis Dezember 2019 war er als Data Security Officer bei Syntegon Technology GmbH tätig.
  • Robert Bosch Packaging Technology GmbH: Zwischen Oktober 2014 und April 2019 arbeitete Haferkamp als Data Security Officer bei Robert Bosch Packaging Technology GmbH.
  • RSW Beratung: Im Zeitraum von Juni 2014 bis Oktober 2014 war er als Rechtsanwalt bei der RSW Beratung tätig.
  • Anwaltskanzlei Dr. Andreas Seelmann: Hier arbeitete Haferkamp von Dezember 2013 bis April 2014 als freier Mitarbeiter.
  • Anwaltskanzlei Nienhaus: Zwischen Oktober 2011 und November 2013 bearbeitete er eigenständig Mandate und führte Prozessvertretungen in den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz, Medienrecht, Schuldrecht, Strafrecht und öffentlichem Recht durch.
  • Rechtsreferendariat: Sein Referendariat absolvierte Haferkamp am Landgericht Münster, mit Stationen am Amtsgericht Ahaus, der Staatsanwaltschaft Münster, dem Justiziariat der Stadt Münster sowie der Anwaltskanzlei Nienhaus in Bocholt.

Ausbildung

  • Westfälische Wilhelms-Universität Münster: Haferkamp studierte von April 2005 bis April 2011 Rechtswissenschaften mit Schwerpunkten im Informations-, Technologie- und Medienrecht sowie im gewerblichen Rechtsschutz.

Fähigkeiten und Sprachkenntnisse

  • Deutsch: Muttersprache
  • Englisch: Fließend
  • Niederländisch: Grundkenntnisse
  • Spanisch: Grundkenntnisse

Supernova Advertising GmbH

Philip Haferkamp war von Juni bis Oktober 2014 als Rechtsanwalt bei der RSW Beratung tätig. Während dieser Zeit verteidigte die Kanzlei die Supernova Advertising GmbH, insbesondere im Zusammenhang mit der Website Ihreselbstauskunft.de, die Verbraucher mit dem Versprechen einer kostenlosen Schufa-Selbstauskunft köderte, jedoch versteckte Gebühren und Abonnements beinhaltete. Haferkamp war maßgeblich an der rechtlichen Strategie beteiligt, die darauf abzielte, das Geschäftsmodell der Supernova Advertising GmbH trotz der erheblichen Kritik und der Vorwürfe der Verbrauchertäuschung zu verteidigen. Dieses Vorgehen führte zu Diskussionen über die ethische Verantwortung von Rechtsberatern bei der Unterstützung potenziell unlauterer Praktiken.

Einzelnachweise

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