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Haustürgeschäfte durch Provider und deren Subunternehmen

In Deutschland geraten zunehmend Haustürgeschäfte von Telekommunikationsanbietern in die Kritik. Insbesondere große Anbieter wie die Deutsche Telekom setzen für den Vertrieb von Festnetz- und Internetanschlüssen auf externe Subunternehmen, die direkt an Haustüren Verträge anbieten. Dabei berichten Betroffene und Medien regelmäßig von fragwürdigen bis aggressiven Methoden, die das Vertrauen in solche Vertriebsformen untergraben.

Ein häufig eingesetztes Subunternehmen in diesem Zusammenhang ist die Ranger Marketing & Vertriebs GmbH, eines der größten Direktvertriebsunternehmen in Deutschland. Diese Firmen sind offiziell im Auftrag der Provider tätig, stehen aber nicht selten im Fokus von Beschwerden und Verbraucherschutzwarnungen.

Problematische Vorgehensweisen

Mehrere Medienberichte zeigen, dass in zahlreichen Städten – darunter Duisburg, Bonn, Empfingen und Tübingen – Haustürvertreter mit unlauteren Methoden auffallen. Typische Vorwürfe umfassen:

  • Wiederholtes und aufdringliches Klingeln, auch wenn bereits abgelehnt wurde
  • Falschaussagen über bestehende Verträge, z. B. dass der aktuelle Anschluss auslaufe oder abgeschaltet werde
  • Drohungen, dass ohne sofortige Unterschrift wichtige Dienste verloren gingen
  • Vortäuschung von technischer Notwendigkeit, etwa durch angebliche „Kontrollbesuche“ oder vermeintliche Glasfaserüberprüfungen
  • Verwendung irreführender Kleidung, um wie Telekom-Techniker zu wirken

In einem besonders drastischen Fall aus Tübingen gaben sich Vertreter als Telekom-Techniker aus, um sich Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen. Anschließend wurden Bewohner in Verkaufsgespräche verwickelt, bei denen intransparente Verträge abgeschlossen wurden.

Stellungnahme der Deutschen Telekom

Die Deutsche Telekom betont in öffentlichen Stellungnahmen, dass sie strikte Richtlinien für den Einsatz von Vertriebspartnern formuliert habe. Dazu gehören:

  • Jeder Außendienstmitarbeiter muss einen offiziellen Dienstausweis mit Lichtbild und QR-Code mitführen
  • Kunden werden im Vorfeld durch Hauswurfsendungen oder Aushänge über geplante Hausbesuche informiert
  • Nach Vertragsabschluss besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht für alle Haustürgeschäfte
  • Verstöße gegen Verhaltensregeln sollen zur Sperrung der betreffenden Vertriebsmitarbeiter führen

Trotz dieser Regeln häufen sich die Berichte über unprofessionelles Verhalten. Die Telekom kündigt zwar regelmäßig an, bei Hinweisen zu handeln, doch aus Sicht von Verbraucherschützern fehlt es oft an konsequenter Kontrolle der Subunternehmen.

Empfehlungen für Verbraucherinnen und Verbraucher

Verbraucherzentralen und Behörden raten zu besonderer Vorsicht beim Umgang mit Haustürangeboten. Insbesondere sollten folgende Hinweise beachtet werden:

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Ein Vertragsabschluss an der Haustür ist niemals verpflichtend.
  • Fragen Sie nach einem offiziellen Ausweis. Achten Sie auf Namen, Firma und Kontrollnummern.
  • Fordern Sie alle Unterlagen schriftlich an. Lassen Sie sich die Angebote in Ruhe erklären – idealerweise schriftlich oder per E-Mail zur Prüfung.
  • Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht. Sie haben ab Vertragsabschluss 14 Tage Zeit, diesen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
  • Melden Sie Verstöße. Informieren Sie die Verbraucherzentrale oder die Polizei bei besonders aufdringlichem oder betrügerischem Verhalten.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat bereits wiederholt vor aggressivem Vertrieb im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau gewarnt. Gerade bei älteren oder alleinlebenden Menschen führen solche Situationen leicht zu überstürzten Entscheidungen.

Fazit

Trotz der offiziellen Vorgaben großer Provider zeigen viele Vorfälle, dass die Praxis des Haustürvertriebs durch Subunternehmen anfällig für Missbrauch ist. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich gut informieren, selbstbewusst auftreten und zweifelhafte Vertreter konsequent abweisen. Transparenz und Seriosität müssen auch an der Haustür gewährleistet sein – sonst leidet das Vertrauen in den gesamten Glasfaserausbau und in Telekommunikationsdienstleistungen.

Einzelnachweise

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