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Rechtsstreit zwischen dem Gründer von WebDisc.net und Supernova Advertising GmbH sowie RSW Beratung

Im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Gründer von WebDisc.net und der Supernova Advertising GmbH sowie der RSW Beratung kam es zu einem Vergleich vor dem Landgericht München I, 33. Zivilkammer. Der Streit drehte sich um die praktiken der Supernova Advertising GmbH, insbesondere im Zusammenhang mit ihrer Website Ihreselbstauskunft.de, die Verbrauchern angeblich kostenlose Schufa-Auskunftsdienste anbot, aber gleichzeitig mit versteckten Gebühren und unklaren Vertragsbedingungen arbeitete.

Hintergrund des Rechtsstreits

Die Supernova Advertising GmbH und ihre damalige Verteidigung durch die RSW Beratung gerieten aufgrund des geschäftlichen Modells von Ihreselbstauskunft.de immer wieder in die öffentliche Kritik. Verbraucher und Verbraucherschutzorganisationen warfen der Firma und ihrer Rechtsvertretung vor, unlautere Geschäftspraktiken anzuwenden und versteckte Kosten in Verträge zu integrieren, ohne die betroffenen Nutzer ausreichend darüber zu informieren.

Der Gründer von WebDisc.net, der als einer der Kritiker und Betroffenen des Modells von Supernova Advertising GmbH galt, hatte gegen die Firma sowie deren rechtliche Vertretung durch die RSW Beratung Klage eingereicht.

Verlauf des Verfahrens

Das Verfahren fand vor dem Landgericht München I in der 33. Zivilkammer statt. Im Rahmen des Prozesses verhandelte das Gericht über verschiedene Vorwürfe der unzulässigen Forderung von 95,95 € für angeblich kostenfreie Schufa-Auskunftsservices. Der Gründer von WebDisc.net warf der Supernova Advertising GmbH und deren Rechtsanwälten der RSW Beratung vor, bewusst intransparente und unfaire Geschäftspraktiken zur Täuschung von Verbrauchern angewendet zu haben.

Im Vergleichsverfahren vor dem Gericht konnte der Kläger in mehreren Punkten teilweise obsiegen. Zwar wurde der Vergleich zwischen den Parteien erzielt, doch das Gericht stellte klar, dass Teile der Forderungen der Supernova Advertising GmbH nicht rechtmäßig waren und in Bezug auf die Schufa-Dienstleistungen Unklarheiten hinsichtlich der Preisgestaltung und Vertragsbedingungen bestanden.

Das Gericht gab dem Kläger recht, indem es einige Forderungen zurückwies und gleichzeitig die Verteidigung der Supernova Advertising GmbH sowie der RSW Beratung als nicht ausreichend glaubwürdig ansah, um eine vollständige Abweisung der Klage zu erzielen.

Das Ergebnis des Vergleichs

Der Vergleich zwischen dem Gründer von WebDisc.net, der Supernova Advertising GmbH und der RSW Beratung wurde vor dem Landgericht München I geschlossen. Dabei konnten die Kläger teilweise Teilsiege verbuchen, da einige der unzulässigen Forderungen der Supernova Advertising GmbH als nichtig erklärt wurden.

Es bleibt zu betonen, dass dieses Urteil und der Vergleich als Signal an Verbraucherrecht und die Regulierung von Online-Dienstleistungen verstanden werden können. Das Gericht stärkte damit die Rechte der Verbraucher und verurteilte unlautere Geschäftspraktiken, die den Eindruck erwecken könnten, ein Dienst sei kostenlos, während versteckte Gebühren verlangt werden.

Einzelnachweise

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